Tipps & Tricks von A - Z
Berliner Testament
Unter einem "Berliner Testament" wird in der Regel verstanden, dass sich Eheleute
wechselseitig als (Voll-)Erben einsetzen. Wenn Kinder vorhanden sind, werden diese
ergänzend in der Regel als Erben des Längerlebenden eingesetzt.
Bei größeren Vermögen sind meist andere Gestaltungen steuerlich günstiger.
Außerdem kann es im Hinblick auf eventuelle unliebsame Pflichtteilsansprüche empfehlenswerter sein, wenn sich Eheleute wechselseitig als befreite Vorerben einsetzen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Mickel nach dem Stand vom November 2017
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Siehe auch:
Ehegatten-Testatment
Der befreite Vorerbe