Tipps & Tricks von A - Z
Ehegatten-Testament
Eheleute wollen sich häufig wechselseitig als Erben einsetzen mit der Maßgabe, dass (erst) nach dem Tode des Längstlebenden von ihnen alles an die Kinder geht.

Der Minimal-Inhalt eines solchen Testaments würde lauten:

Autor: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Mickel nach dem Stand vom November 2017
Bitte beachten Sie, dass alle allgemeinen rechtlichen Hinweise und Ausführungen nie eine konkrete Beratung im Einzelfall ersetzen können. Außerdem ist nie auszuschließen, dass vom vorgenannten Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Beitrags bis zum heutigen Zeitpunkt bereits Änderungen oder Ergänzungen der Rechtsentwicklung berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grunde wird für die aktuelle Richtigkeit der Ausführungen in dem obigen Beitrag keinerlei Gewähr übernommen, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich auf Nachfrage bestätigt wurde.


Siehe auch:
Der befreite Vorerbe
Berliner-Testatment